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Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines
jeden Vertrages mit dem tntLAN-Team. Unsere Leistungen an Verbraucher
gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
§ 1. Geltungsbereich
Die tntLAN-Gruppe , im folgenden als Team genannt, erbringt alle
Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich
vereinbart werden. Das Team ist berechtigt diese AGB mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu
ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch
Veröffentlichung im Internet auf den Seiten und
darüber hinaus per Rundmail an alle Teilnehmer. Widerspricht der
Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet und
nach verschicken der Rundmail, so werden die geänderten oder
ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde
fristgemäß, so ist das Team berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder
ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann
Vertragsinhalt, wenn diese vom Team ausdrücklich schriftlich
anerkannt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich vor der Anmeldung
zur Veranstaltung die derzeit gültige Fassung der AGB zu zustimmen.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 16.
Lebensjahr vollendet hat. Das Alter ist Mittels eines gültigen
Lichtbildausweises bei Aufforderung durch das Team nachzuweisen. Sollte
eine Person noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, so ist
eine entsprechende Vollmacht durch die Eltern auszuf�llen und zu
unterschreiben. Diese Vollmacht muss beim Eintritt vorgezeigt werden,
ansonsten wird der Zutritt nicht gestattet! Zu finden ist diese
Vollmacht unter
http://www.tntlan.de/vollmacht.pdf.
(2) Jede natürliche Person, welche die in Abs. (1)
aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, ist nicht
teilnahmeberechtigt. Es gibt keine Möglichkeiten Abs. (1) zu
umgehen.
(3) Sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, ist der
Zugang zu dem volljährigen Teilnehmerbereich verwehrt. Die
minderjährigen Teilnehmer werden in einem gesonderten Bereich
untergebracht.
(4) Die Teilnahme setzt eine rechtzeitige Anmeldung und
Überweisung des Kostenbeitrags voraus. Unter rechtzeitig verstehen
wir, dass der Kostenbeitrag spätestens 5 Werktage vor Beginn der
Veranstaltung angewiesen wird. Teil- oder Anzahlungen sind nicht
zulässig.
(5) Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, ist eine
Anmeldung zu dieser Veranstaltung nicht mehr möglich. Sollte die
maximale Teilnehmerzahl im Vorfeld nicht erreicht sein, so wird es eine
Abendkasse zur lokalen Anmeldung geben. Der Kostenbeitrag an der
Abendkasse kann im Vergleich zum ursprünglichen Kostenbeitrag
variieren.
§ 3 Informationspflichten des
Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung
(Einloggen) nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen
Daten (z. B. E-Mail-Adresse) hat uns der Teilnehmer unverzüglich
mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum
Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen berechtigt.
(2) Der Teilnehmer gewährleistet, dass die von ihm angegebene
E-Mail-Adresse erreichbar ist. Wird der Empfang von E-Mails aufgrund
Weiterleitungen, Stilllegung oder Überfüllung des Kontos
gehindert, stehen uns die Rechte gem. Abs. (1) zu.
(3) Für seinen Zugang zu unserer Webseite (www.tntlan.de)
erhält der Teilnehmer ein Passwort. Er verpflichtet sich, das
Passwort vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht
zugänglich zu machen. Für einen Missbrauch des Passwortes,
den der Verbraucher verursacht hat, übernehmen wir keine Haftung.
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung ist unverbindlich.
(2) Mit der Überweisung des Kostenbeitrags wird eine verbindliche
Willenserklärung abgegeben mit der Absicht an der Veranstaltung
teilzunehmen. Diese Willenserklärung kann nur im
Einverständnis mit dem Team wieder aufgelöst werden, oder
wegen Irrtum oder falscher Übermittlung angefechtet werden.
(3) Mit der Durchführung der Veranstaltung zum angegebenen Termin
ist unser Teil des Vertrags vollständig erfüllt.
(4) Seitens des Team besteht durch eine Überweisung eines
Teilnehmers keine Erbringungspflicht der Veranstaltung. Sollte die
Veranstaltung wegen diverser Gründe nicht stattfinden, wird der
bereits geleistete Kostenbeitrag umgehend zurückerstattet.
(5) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler,
welche uns bei der Präsentation unterlaufen, sind für uns
nicht verbindlich.
§ 5 Widerruf
(1) Der Vertrag zwischen dem Team und dem Teilnehmer kommt unter der
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande. Ein Widerrufsrecht,
welches dem Verbraucher laut § 312d des BGBs zusteht, findet hier
jedoch keine Anwendung. Gemäß § 312b (3) BGB gelten die
Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht für
Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in dem
Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Datum erbracht
werden.
§ 6 Veranstaltung
(1) Den Anweisungen der Vereinsmitglieder, sowie deren Helfern, ist
Folge zu leisten.
(2) Jegliche Art des Verbreitens von urheberrechtlich geschützten
Dokumenten ist verboten. Dazu gehört auch das Bereitstellen von
geschützter Software, Musik und Filmen.
(3) Jeder Teilnehmer hat uns seinen Platz nach der Veranstaltung frei
von Müll oder anderen Gegenständen zu übergeben.
Geschieht dies nicht, sind wir berechtig ein Reinigungsentgelt in der
Höhe von 5€ zu erheben.
(4) Das Rauchen ist nur in dafür vorgesehenen und markierten
Bereichen erlaubt. Das Konsumieren von Alkohol in der Halle ist nur in
Maßen gestattet. Minderjährigen Teilnehmern ist lediglich
der Konsum von Bier und Wein gestattet.
(5) Das Mitbringen von Waffen ist strengstens verboten.
(6) Minderjährige Teilnehmer dürfen nur
altersgemäße Software, Filme und Dokumente benutzen.
(7) Sollten Filme, Spiele, Schriften oder Anwendungen auf Grund
deutscher Rechtssprechung illegal sein, so sind es diese auch auf
unserer Veranstaltung. Dazu zählen vor allem US Importe von
Spielen, die sich mit der Thematik des Nationalsozialismus
beschäftigen, sowie Kinderpornografie.
(8) Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt jeder Teilnehmer,
dass er die jeweiligen Turnierregeln gelesen und akzeptiert hat.
(9) Die Fahrzeuge der Teilnehmer können auf dem dafür
eingerichteten Parkplatz abgestellt werden. Das Parken vor der Halle
ist nur beim Be- und Entladen gestattet. Keines Falls ist es erlaubt
Zugangsstrassen, Notausgänge oder die Feuerwehrzufahrt zu
blockieren. Bei zu Widerhandlung sehen wir uns gezwungen das Fahrzeug
im schlimmsten Fall kostenpflichtig abzuschleppen.
(10) Sollte ein Teilnehmer trotz Mahnung wiederholt gegen Abs. (1),
Abs. (2), Abs. (4) oder Abs. (6) verstoßen, behalten wir uns vor
denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. In
schwerwiegenden Fällen kann ein Teilnehmer auch ohne Verwarnung
von der Veranstaltung ausgeschlossen werden (z.B. Verstoß gegen
Abs. (5) oder Abs. (7)). Ein Anspruch auf Rückerstattung des
Kostenbeitrags besteht in diesem Fall nicht.
§ 7 Technische Vorraussetzungen
(1) Jeder Teilnehmer benötigt einen funktionsfähigen Computer
mit Netzwerkkarte, welche einen RJ45 Anschluss bietet. Ebenso ist ein
Patchkabel der Kategorie 5 oder Höher mit zwei RJ45 Steckern von
mind. 10 Meter Länge mitzubringen. Des Weiteren wird mind. eine
Mehrfachsteckdosenleiste ohne Powerschalter benötigt.
(2) Der Einsatz von Lautsprechern ist nicht gestattet.
§ 8 Haftungsausschluss
Haftungsausschluss aus Haftungsverzicht und Handeln auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer an der Veranstaltung erklärt gegenüber dem
Team:
(1) Zum Einsatz kommt nur lizenzierte Software. Die Nutzung der
eingesetzten Software erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen
Lizenzvertrages. Die Prüfung, ob die Software nur durch eine
Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder
mehreren Rechnern - gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen
- genutzt werden, erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer.
(2) Software wird Teilnehmern weder unentgeltlich noch entgeltlich
überlassen.
(3) Es wird zustimmend Kenntnis genommen, dass Rechner, Zubehör
und Software während der Veranstaltung unter Einschluss des Weges
zum Ort der Veranstaltung bzw. Rückkehr vom Ort der Veranstaltung
nicht durch die Veranstalter versichert sind. Die Veranstalter
empfehlen daher dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung.
(4) Das Team übernimmt keine Verantwortung für
unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge.
(5) Wir, das Team, können eine ununterbrochene Stromversorgung der
Netzwerkparty nicht zusichern und sind somit nicht haftbar für
daraus resultierende Datenverluste. Eine regelmäßige
Datensicherung wird empfohlen. Zur Vermeidung von Spannungsspitzen wird
dem Teilnehmer empfohlen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
(6) Der Teilnehmer stellt die Veranstalter beziehungsweise Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen von allen Ersatzansprüchen frei,
soweit diese nicht durch Arglist, Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit verursacht wurden. In diesen Fällen haften wir
uneingeschränkt.
§ 9 Strom – oder
Netzwerkausfälle
Sollte es zu einem Strom- oder Netzwerkausfall kommen, informiert bitte
die Organisatoren. Diese werden sich dann umgehend Ihrem Problem
annehmen, versuchen Sie bitte nicht eigenwillig das Problem zu
lösen. Die gilt vor allem für Stromprobleme, da hier bei
unsachgemäßer Handhabung LEBENSGEFAHR besteht.
§ 10 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
erhaltenen Daten über dem Teilnehmer, gleich ob diese vom
Teilnehmer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie
für die Veranstaltung erforderlich sind. Die Daten werden,
abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten,
nur mit Zustimmung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben.
§ 11 Turniere und Preisvergabe
(1) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier
bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das
Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu
widerrufen.
(2) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers,
Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes
verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
(3) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere
geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger
objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
(4) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter
Ausschluß des Rechtsweges.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer ist
ausschließlich das Recht von Deutschland anwendbar.
(2) Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln
oder Klauselteile nicht berührt.
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