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Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit dem tntLAN-Team. Unsere Leistungen an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.


§ 1. Geltungsbereich

Die tntLAN-Gruppe , im folgenden als Team genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Das Team ist berechtigt diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten und darüber hinaus per Rundmail an alle Teilnehmer. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet und nach verschicken der Rundmail, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist das Team berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese vom Team ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich vor der Anmeldung zur Veranstaltung die derzeit gültige Fassung der AGB zu zustimmen.


§ 2 Teilnahme


(1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Das Alter ist Mittels eines gültigen Lichtbildausweises bei Aufforderung durch das Team nachzuweisen. Sollte eine Person noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, so ist eine entsprechende Vollmacht durch die Eltern auszuf�llen und zu unterschreiben. Diese Vollmacht muss beim Eintritt vorgezeigt werden, ansonsten wird der Zutritt nicht gestattet! Zu finden ist diese Vollmacht unter http://www.tntlan.de/vollmacht.pdf.

(2) Jede natürliche Person, welche die in Abs. (1) aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, ist nicht teilnahmeberechtigt. Es gibt keine Möglichkeiten Abs. (1) zu umgehen.

(3) Sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, ist der Zugang zu dem volljährigen Teilnehmerbereich verwehrt. Die minderjährigen Teilnehmer werden in einem gesonderten Bereich untergebracht.

(4) Die Teilnahme setzt eine rechtzeitige Anmeldung und Überweisung des Kostenbeitrags voraus. Unter rechtzeitig verstehen wir, dass der Kostenbeitrag spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung angewiesen wird. Teil- oder Anzahlungen sind nicht zulässig.

(5) Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, ist eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung nicht mehr möglich. Sollte die maximale Teilnehmerzahl im Vorfeld nicht erreicht sein, so wird es eine Abendkasse zur lokalen Anmeldung geben. Der Kostenbeitrag an der Abendkasse kann im Vergleich zum ursprünglichen Kostenbeitrag variieren.


§ 3 Informationspflichten des Teilnehmers


(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Einloggen) nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) hat uns der Teilnehmer unverzüglich mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen berechtigt.

(2) Der Teilnehmer gewährleistet, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Wird der Empfang von E-Mails aufgrund Weiterleitungen, Stilllegung oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen uns die Rechte gem. Abs. (1) zu.

(3) Für seinen Zugang zu unserer Webseite (www.tntlan.de) erhält der Teilnehmer ein Passwort. Er verpflichtet sich, das Passwort vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Für einen Missbrauch des Passwortes, den der Verbraucher verursacht hat, übernehmen wir keine Haftung.


§ 4 Vertragsabschluss


(1) Die Anmeldung ist unverbindlich.

(2) Mit der Überweisung des Kostenbeitrags wird eine verbindliche Willenserklärung abgegeben mit der Absicht an der Veranstaltung teilzunehmen. Diese Willenserklärung kann nur im Einverständnis mit dem Team wieder aufgelöst werden, oder wegen Irrtum oder falscher Übermittlung angefechtet werden.

(3) Mit der Durchführung der Veranstaltung zum angegebenen Termin ist unser Teil des Vertrags vollständig erfüllt.

(4) Seitens des Team besteht durch eine Überweisung eines Teilnehmers keine Erbringungspflicht der Veranstaltung. Sollte die Veranstaltung wegen diverser Gründe nicht stattfinden, wird der bereits geleistete Kostenbeitrag umgehend zurückerstattet.

(5) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.


§ 5 Widerruf


(1) Der Vertrag zwischen dem Team und dem Teilnehmer kommt unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande. Ein Widerrufsrecht, welches dem Verbraucher laut § 312d des BGBs zusteht, findet hier jedoch keine Anwendung. Gemäß § 312b (3) BGB gelten die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Datum erbracht werden.


§ 6 Veranstaltung


(1) Den Anweisungen der Vereinsmitglieder, sowie deren Helfern, ist Folge zu leisten.

(2) Jegliche Art des Verbreitens von urheberrechtlich geschützten Dokumenten ist verboten. Dazu gehört auch das Bereitstellen von geschützter Software, Musik und Filmen.

(3) Jeder Teilnehmer hat uns seinen Platz nach der Veranstaltung frei von Müll oder anderen Gegenständen zu übergeben. Geschieht dies nicht, sind wir berechtig ein Reinigungsentgelt in der Höhe von 5€ zu erheben.

(4) Das Rauchen ist nur in dafür vorgesehenen und markierten Bereichen erlaubt. Das Konsumieren von Alkohol in der Halle ist nur in Maßen gestattet. Minderjährigen Teilnehmern ist lediglich der Konsum von Bier und Wein gestattet.

(5) Das Mitbringen von Waffen ist strengstens verboten.

(6) Minderjährige Teilnehmer dürfen nur altersgemäße Software, Filme und Dokumente benutzen.

(7) Sollten Filme, Spiele, Schriften oder Anwendungen auf Grund deutscher Rechtssprechung illegal sein, so sind es diese auch auf unserer Veranstaltung. Dazu zählen vor allem US Importe von Spielen, die sich mit der Thematik des Nationalsozialismus beschäftigen, sowie Kinderpornografie.

(8) Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt jeder Teilnehmer, dass er die jeweiligen Turnierregeln gelesen und akzeptiert hat.

(9) Die Fahrzeuge der Teilnehmer können auf dem dafür eingerichteten Parkplatz abgestellt werden. Das Parken vor der Halle ist nur beim Be- und Entladen gestattet. Keines Falls ist es erlaubt Zugangsstrassen, Notausgänge oder die Feuerwehrzufahrt zu blockieren. Bei zu Widerhandlung sehen wir uns gezwungen das Fahrzeug im schlimmsten Fall kostenpflichtig abzuschleppen.

(10) Sollte ein Teilnehmer trotz Mahnung wiederholt gegen Abs. (1), Abs. (2), Abs. (4) oder Abs. (6) verstoßen, behalten wir uns vor denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. In schwerwiegenden Fällen kann ein Teilnehmer auch ohne Verwarnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden (z.B. Verstoß gegen Abs. (5) oder Abs. (7)). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kostenbeitrags besteht in diesem Fall nicht.


§ 7 Technische Vorraussetzungen


(1) Jeder Teilnehmer benötigt einen funktionsfähigen Computer mit Netzwerkkarte, welche einen RJ45 Anschluss bietet. Ebenso ist ein Patchkabel der Kategorie 5 oder Höher mit zwei RJ45 Steckern von mind. 10 Meter Länge mitzubringen. Des Weiteren wird mind. eine Mehrfachsteckdosenleiste ohne Powerschalter benötigt.

(2) Der Einsatz von Lautsprechern ist nicht gestattet.


§ 8 Haftungsausschluss


Haftungsausschluss aus Haftungsverzicht und Handeln auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer an der Veranstaltung erklärt gegenüber dem Team:


(1) Zum Einsatz kommt nur lizenzierte Software. Die Nutzung der eingesetzten Software erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Lizenzvertrages. Die Prüfung, ob die Software nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern - gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen - genutzt werden, erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer.

(2) Software wird Teilnehmern weder unentgeltlich noch entgeltlich überlassen.

(3) Es wird zustimmend Kenntnis genommen, dass Rechner, Zubehör und Software während der Veranstaltung unter Einschluss des Weges zum Ort der Veranstaltung bzw. Rückkehr vom Ort der Veranstaltung nicht durch die Veranstalter versichert sind. Die Veranstalter empfehlen daher dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung.

(4) Das Team übernimmt keine Verantwortung für unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge.

(5) Wir, das Team, können eine ununterbrochene Stromversorgung der Netzwerkparty nicht zusichern und sind somit nicht haftbar für daraus resultierende Datenverluste. Eine regelmäßige Datensicherung wird empfohlen. Zur Vermeidung von Spannungsspitzen wird dem Teilnehmer empfohlen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

(6) Der Teilnehmer stellt die Veranstalter beziehungsweise Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von allen Ersatzansprüchen frei, soweit diese nicht durch Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. In diesen Fällen haften wir uneingeschränkt.


§ 9 Strom – oder Netzwerkausfälle


Sollte es zu einem Strom- oder Netzwerkausfall kommen, informiert bitte die Organisatoren. Diese werden sich dann umgehend Ihrem Problem annehmen, versuchen Sie bitte nicht eigenwillig das Problem zu lösen. Die gilt vor allem für Stromprobleme, da hier bei unsachgemäßer Handhabung LEBENSGEFAHR besteht.


§ 10 Datenschutz


Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten über dem Teilnehmer, gleich ob diese vom Teilnehmer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Veranstaltung erforderlich sind. Die Daten werden, abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten, nur mit Zustimmung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben.


§ 11 Turniere und Preisvergabe

(1) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.

(2) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.

(3) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.

(4) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.


§ 12 Schlussbestimmungen


(1) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer ist ausschließlich das Recht von Deutschland anwendbar.

(2) Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt.